Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen PRECISION TIME Stand 1.September 2003



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§1 Allgemeines

1. Alle Lieferungen und sonstige Leistungen der Precision Time, nachfolgend PT, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen und unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Korrespondenz ist ausschließlich in deutscher Sprache zu halten

§ 2 Angebote, Leistungsumfang, Ansichtssendungen und Vertragsumfang

1. PT-Uhren können durch Direktversand erworben werden. Für die Bestellung von PT-Uhren ist die genaue Modellbezeichnung sowie Name und Anschrift, Telefon- und gegebenenfalls Faxnummer des Kunden anzugeben.
2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist bei einer Bestellung durch den Kunden ausschließlich die Auftragsbestätigung der PT maßgebend. Angebote von PT sind freibleibend.
3. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich PT auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderung weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde erklärt sich mit darüber hinausgehenden Änderungen von PT einverstanden, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Ansichtssendungen von bis zu zwei PT-Uhren können gegen Überlassung eines Verrechnungsschecks oder anderer Sicherheiten in Höhe des Wertes der Ware übersandt werden.
5. Vierzehn Tage nach Erhalt der Ansichtssendung sind bei Nichtgefallen eine bzw. beide PT-Uhren frei Haus zurückzusenden. Die Nichtzurücksendung einer bzw. beider PT-Uhren gilt als Annahme des Angebots und somit als Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB.
6. Rücksendungen sind aus versicherungsrechtlichen Gründen als Postpaket mit Einlieferungsschein durchzuführen.
7. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. Die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten ab Werk. Sie werden in Euro angegeben.
2. Bei Erstbestellung erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder Lastschrifteinzug. Bei weiteren Bestellungen kann gegen Rechnung geliefert werden.
3. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen rein netto vom Tage der Lieferung an gerechnet zu leisten.
4. Wird die Zahlungsfrist überschritten hat der Käufer neben dem Kaufbetrag Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzinssatzes der Hausbank von PT zu bezahlen.
5. Bei gerichtlichen Mahnverfahren hat der Käufer zusätzlich alle anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

§ 4 Abnahme und Abnahmeverzug bei Sonderanfertigungen

1. Nimmt der Kunde den Sondergefertigten Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist PT berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand verfügt werden kann. Unberührt davon bleiben die Rechte von PT, nach Nachfristsetzung und Ablehnungsanspruch (*326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. lm Rahmen einer Schadensersatzforderung kann PT 50% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückhaltung

1. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenanspruche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 6 Lieferung

1. Die Angabe eines Lieferzeitpunkts erfolgt unverbindlich nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
2. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Bestellungseingang. Bei Abweichungen erfolgt schriftliche Benachrichtigung über die voraussichtliche Lieferzeit.
3. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Lieferverzögerungen von Drittfirmen PT von jeglicher Haftung.
4. Bei Wareneingang ist in Anwesenheit des Frachtführers der Zustand der Verpackung und der Inhalt des Pakets sofort zu überprüfen. Eventuelle Schäden an der Verpackung und / oder Verlust des Inhalts sind detailliert zu protokollieren und vom Kunden und dem Frachtführer zu unterschreiben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. PT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der geschäftlichen Verbindung zwischen dem Kunden und PT erfüllt sind.
2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsvorgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit PT unwiderruflich ab. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von PT gelieferten Ware entspricht.
3. Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich PT das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann PT vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung des Ausbaus trägt der Kunde.
4. PT ist berechtigt, die Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

1. Die Garantiezeit der PT-Uhren beträgt 24 Monate nach Ablauf des Kaufmonats. Für reparierte Uhren beträgt die Garantiezeit 6 Monate nach Ablauf des Reparaturmonats.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, PT unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, dann gilt die Ware als fehler- bzw. mängelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Fehler / Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Gewährleistungsansprüche sind nach Ermessen von PT auf Nachbesserung bzw. Austausch einzelner Teile oder Ersatzlieferung beschränkt.
4. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Kaufgegenstand.
5. Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren. Darüber hinaus sind ausgeschlossen alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur- bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§ 9 Reparatur

1. Reparaturaufträge, deren Kosten 100,00 € nicht überschreiten, werden unverzüglich und ohne Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt. 2. Liegen die Reparaturkosten voraussichtlich über 100,00 € , wird ein entsprechender Kostenvoranschlag übermittelt und die Zustimmung des Kunden zur Durchführung der Reparatur eingeholt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 15,00 €, wenn es nicht zum Auftrag kommt.

§ 10 Sonstiges

1. Einbeziehung und Auslegung der Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie der Abschluss und die Auslegung der Rechtsgeschäfte ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen nach UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen, auch für den Fall, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Käufers vorgesehen ist.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist ausschließlicher Gerichtsstand Bietigheim-Bissingen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Bietigheim-Bissingen.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

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